Fibromyalgie Verein Bayern e.V.

Der Abfindungspoker Tagung: Vortrag 15.06.2024
Kassenärztliche Vereinigung Bayern
Elsenheimerstraße 39
80687 München
9:00 Uhr
Deutsche Fibromyalgie Vereinigung e.V.

Arbeitsrecht und Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht Jahrestagung: Workshop 11.05.2024
Hotel La Strada
Raiffeisenstraße 10
34121 Kassel
Uhrzeit steht noch nicht fest
Kündigung und Diskriminierungsschutz schwerbehinderter Menschen

Bundesarbeitsgericht 6 AZR 457/14 23.07.2015
Besteht eine Diskriminierungsvermutung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass nicht diskriminiert wurde. Hierzu ist die Darlegung und ggfls. der Beweis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren, die zu der Kündigung geführt haben, und dass in dem Motivbündel die Schwerbehinderung keine Rolle gespielt hat
Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)

Bundesarbeitsgericht 2 AZR 15/15 16.07.2015
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei der Einladung zum BEM über dessen Ziele informieren sowie auf Art und Umfang der zu erhebenden und zu verwendenden Daten hinweisen.
Klagefrist Beendigungsmitteilung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Bundesarbeitsgericht 7 AZR 880/13 14.01.2015
Zur Geltendmachung des Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses muss die Klage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis endet, erhoben werden.

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