
Wir vertreten die Interessen unserer Mandantschaft seit mehr als 25 Jahren
Vertrauen, Wertschätzung und fachliche Kompetenz sind die Grundlagen einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Mandant* und Anwaltschaft
Wir sind eine Anwaltskanzlei mit Sitz in München und Dortmund. Rechtsanwalt Claus Tempel ist zudem Notar in Dortmund. Kooperationen bestehen zu Rentenberatern, Sachverständigen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
In einer Zeit ständig wachsender komplexer Rechtsgebiete haben sich neben Großkanzleien auch auf wenige Rechtsgebiete spezialisierte Kanzleien herausgebildet. So fokussieren wir unsere Tätigkeiten auf die Gebiete des Arbeitsrechts, Erbrechts, des Berufsunfähigkeitsrechts (Berufsunfähigkeits-, Unfall- und private Krankentagegeldversicherung), Baurechts sowie des Verwaltungsrechts. Wir sind der Auffassung, dass das Konzentrieren auf wenige Rechtsgebiete die Spezialisierung fördert und Mandanten zielgenauer beraten und vertreten werden können.

Wir konzentrieren uns auf spezielle Rechtsgebiete.
Was bedeutet das für unsere Mandanten?
Wir können zielgenauer beraten und vertreten.
Wir blicken auf eine langjährige Kanzleihistorie zurück. Schon der Vater Karl-Josef Tempel war in Dortmund seit 1959 als Rechtsanwalt und Notar tätig. Im Jahr 2012 haben die Brüder Claus und Karl-Heinz Tempel die Tradition fortgesetzt und zum bestehenden Anwaltsbüro in München ein weiteres Büro in Dortmund, mittlerweile mit Notariat, eröffnet.
Unsere Rechtsgebiete
Verwaltungsrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in allen Angelegenheiten des Verwaltungsrecht.
Erbrecht
Gestaltung von Testamenten, Beratung bei vorweggenommener Erbfolge und Vertretung in streitigen Erbangelegenheiten.

Wir vertreten Sie bundesweit
Wir beraten und vertreten unsere Mandantschaft bundesweit. Neben dem persönlichen Kontakt stehen wir Ihnen für Telefontermine und Videokonferenzen zur Verfügung. So ist es unerheblich, wie weit entfernt Sie von uns wohnen.
Telefon München: 089 / 45 22 20 0 Telefon Dortmund: 0231 / 18 11 46 0
Vergütung / Rechtsschutzversicherung
Wir rechnen unsere anwaltliche Leistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Im Einzelfall können aber auch individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Welche Kosten zu erwarten sind, klären wir im ersten Gespräch. Rufen Sie uns dazu gerne an. Die Kostenbestimmung löst selbstverständlich keine Gebühren aus.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so rechnen wir die Gebühren direkt gegenüber Ihrer Versicherung ab. Die Kostenzusage der Versicherung holen wir für Sie ein.
Im Arbeitsrecht und in Berufsunfähigkeitsfällen bieten wir Ihnen zudem vor der Beauftragung eine kostenfreie Ersteinschätzung an und klären Sie auch hier über die zu erwartenden Gebühren auf.
Vorträge/Workshops
Wir bieten deutschlandweit Vorträge und Workshops in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten an. Diese Veranstaltungen sind für gemeinnützige Verbände sowohl für den Veranstalter als auch für die Teilnehmenden kostenfrei.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulin verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

