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Tempel & Kollegen

Rechtsanwälte und Notar

Unfallversicherung

Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?

Die Unfallversicherung vertröstet Sie wegen der Feststellung des Invaliditätsgrades auf ein noch ausstehendes Gutachten. Später verweist sie darauf, dass die Invalidität von Ihnen nicht fristgerecht ärztlich festgestellt und geltend gemacht wurde.
 

Wichtig: Die Fristen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Allerdings kann es treuwidrig sein, wenn die Versicherung den Eindruck erweckt, sie nehme die Ermittlung der Invalidität in die Hand, sich später aber darauf beruft, Sie hätten die Frist versäumt.

Auch hier gilt: Wenden Sie sich wegen der Frage des Grades der Invalidität an einen Gutachter (Facharzt) Ihres Vertrauens. Wir arbeiten auch in diesem Bereich mit kompetenten medizinischen Sachverständigen zusammen.

Karl-Heinz Tempel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unter Telefon: 089 / 45 22 20 0 erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

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