

Tempel & Kollegen
Rechtsanwälte und Notar
Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung
Im Versicherungsrecht bearbeiten wir ausschließlich Mandate von Versicherungsnehmern. Im Unterschied zum Arbeitsrecht halten wir dies für wichtig, da wir es immer mit denselben Versicherern zu tun haben. Aus dem Versicherungsrecht beraten und vertreten wir in den Versicherungssparten Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung.
Wir arbeiten dabei mit Rentenberaterkanzleien und Selbsthilfeverbänden zusammen. So ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Tempel Vertrauensanwalt der Deutsche Rheuma-Liga, Deutsche Fibromyalgie Vereinigung und Fibromyalgie Verein Bayern.
Karl-Heinz Tempel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltsgebühren
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wussten Sie, dass ein Rechtsverstoß vorliegt, wenn Ihre Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Krankenversicherung beteuert, den Fall noch zu prüfen, tatsächlich aber lange Zeit nichts von sich hören lässt? Für Sie bedeutet das, dass die Rechtsschutzversicherung für Ihre Rechtsanwaltskosten eintreten muss! Soweit Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder diese noch nicht eintrittspflichtig ist, sprechen wir mit Ihnen über ein Honorar, das Sie nicht überfordert.
Soweit Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder diese noch nicht eintrittspflichtig ist, sprechen wir mit Ihnen über ein Honorar, das Sie nicht überfordert. Das Honorar wird vor der Beauftragung abgesprochen. Üblicherweise rechnen wir nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG) ab.
Idealerweise verpflichten wir die Gegenseite, auch Ihre Kosten zu erstatten
Wir werden bei den Verhandlungen darauf achten, dass sich die Gegenseite möglichst verpflichtet, auch unsere Kosten zu erstatten. Sollte sich der Vorgang im Laufe der Zeit zu einem Rechtsschutzversicherungsfall entwickeln, werden unsere weiteren Kosten von der Rechtsschutzversicherung erstattet.
Unter Telefon: 089 / 45 22 20 0 erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.
KARL-HEINZ TEMPEL
Ihr Anwalt spezialisiert auf
Versicherungsrecht
Seit mehr als 20 Jahren übernimmt Rechtsanwalt Karl-Heinz Tempel, München, Rechtsstreitigkeiten aus dem privaten Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht, berufsständischen Versorgungsrecht, Unfallversicherungsrecht sowie privaten Krankenversicherungsrecht. Gerade in diesen Rechtsgebieten benötigen die Mandanten, oft erkrankt, nicht nur das richtige Fachwissen, sondern auch das nötige Einfühlungsvermögen ihres Anwalts. Zusätzlich beauftragen wir geeignete Sachverständige, die die notwendigen Erfahrungen besitzen, medizinisch fundierte Gutachten zu erstellen. Rechtsanwalt Karl-Heinz Tempel hält Vorträge sowie Workshops und veröffentlicht Beiträge zu den Themen Arbeitsrecht im Allgemeinen, Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherungs- Unfall- und Krankentagegeldversicherungsrecht. Als Vertrauensanwalt der Deutsche Fibromyalgie Vereinigung, des Fibromyalgie Verein Bayern und der Deutsche Rheuma-Liga kennt er die Belange der Langzeiterkrankten und weiß, worauf es bei Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherungsgesellschaften ankommt.