

Tempel & Kollegen
Rechtsanwälte und Notar
Erbrecht
Wir beraten, gestalten und vertreten im Erbrecht
Die Umsetzung der gewollten Verteilung des Vermögens unter Berücksichtigung von schenkungs- und erbschaftssteuerrechtlichen Vorgaben ist ebenso unser Metier wie die gegebenenfalls notwendig werdende gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei
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Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
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Pflichtteilsansprüchen bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers
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Erbauseinandersetzungen
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Vertretung in Erbscheinsverfahren
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Teilungsversteigerungen
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Auslegung und Gestaltung von Testamenten
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Vorweggenommener Erbfolge
Nicht immer geht es ausschließlich um die erbrechtlichen Belange, sondern auch um die dahinterstehenden persönlichen Konflikte.
Wir verstehen uns daher nicht nur als rechtliche Interessenvertreter, sondern auch als Mediatoren bei der Begleitung erbrechtlicher Auseinandersetzungen.
Claus Tempel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht