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Tempel & Kollegen

Rechtsanwälte und Notar

Krankentagegeldversicherung

Weder die Krankentagegeldversicherung noch die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt?

Die Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen Krankentagegeld, bis sie eines Tages mitteilt, bei Ihnen läge Berufsunfähigkeit und nicht bloße Arbeitsunfähigkeit vor. Sie teilen diese Auffassung zwar, da die Berufsunfähigkeitsversicherung aber meint, es läge lediglich eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vor, zahlt nun weder die Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Krankentagegeldversicherung. Dies, obwohl Sie doch beide Fälle durch die Krankentagegeldversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert haben.

 

Wichtig: Sie sollten selbst medizinisch abklären lassen, ob bei Ihnen Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit vorliegt. Unsere Sachverständigen helfen Ihnen dabei.

Karl-Heinz Tempel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unter Telefon: 089 / 45 22 20 0 erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

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