

Tempel & Kollegen
Rechtsanwälte und Notar
Notar
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und kraft Gesetzes zur Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet. Er vertritt daher nicht einseitig die Interessen nur einer Partei, sondern berät sämtliche Vertragsbeteiligte unparteiisch.
Der Notar ist verpflichtet, alle Beteiligte gleichermaßen über Vorteile und Risiken aufzuklären und zu schützen, ihren Willen zu erforschen und eine rechtssichere Urkunde zu errichten.

In diesen Rechtsbereichen werden notarielle Beurkundungen durchgeführt:
IMMOBILIENRECHT
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Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz
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Bauträgerverträge
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Beurkundung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
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Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten
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Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum
GESELLSCHAFTSRECHT
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Gründung von Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)
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Entwurf von Gesellschaftsverträgen
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Übertragung von Gesellschaftsanteilen
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Anmeldungen zum Handelsregister
ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE
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Testamente
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Ehegattentestamente
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Erbverträge
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Vorweggenommene Erbfolge (lebzeitige Übertragung von Immobilien und Gesellschaften an die nächste Generation)
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Erbscheinsanträge
FAMILIENRECHT
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Eheverträge
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Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Adoptionen
VORSORGE ALTER/KRANKHEIT
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Vorsorge- und Generalvollmachten
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Patientenverfügungen
BEGLAUBIGUNGEN
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Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Claus Tempel
Notar