

Tempel & Kollegen
Rechtsanwälte und Notar
Arbeitsrecht
Ob Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutz oder Zeugnis
Der Arbeitsplatz ist für Arbeitnehmer oftmals nicht nur Einkommensquelle, sondern Teil der Selbstverwirklichung, Beruf häufig Berufung, zumindest aber sind die meisten Arbeitnehmer mit Leidenschaft bei der Wahrnehmung ihrer täglichen Aufgaben. Die Regelung der Arbeitsbedingungen und die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind daher nicht nur Wirtschaftsfaktoren, sondern treffen den Arbeitnehmer ganz persönlich. Dieser Umstand darf bei der Beratung und Vertretung arbeitsrechtlicher Mandate nach unserem Dafürhalten nie aus dem Blickfeld geraten.
Eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitsvertrags trifft den Arbeitnehmer ganz persönlich. Besonders schmerzhaft ist auch eine Kündigung während Krankheit.
Im Arbeitsrecht vertreten wir bewusst sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich. Wir sind der Meinung, dass auf diese Weise die Interessenlage der jeweiligen anderen Partei präsent bleibt.
Wir führen Kündigungsschutzprozesse und begleiten unsere Mandanten bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. Rechtsanwälte Karl-Heinz Tempel und Andreas Bauer haben jahrzehntelange Erfahrungen mit dem Aushandeln von Abfindungen.
Wichtig:
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Nehmen Sie daher zeitnah Kontakt mit uns auf.
Wir verhandeln und entwerfen arbeitsrechtliche Vereinbarungen, wie Arbeits- und Aufhebungsverträge.
Zudem begleiten wir unsere Mandanten bei allen individualarbeitsrechtlichen Problemen wie Kündigung, Abfindung, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Dienstwagen, Freistellung, Teilzeit, Arbeitszeitregelung, Kurzarbeit, Betriebsübergang, betriebliche Altersvorsorge, Diskriminierungsschutz, Mobbing, Elternzeit, Teilzeit, Mutterschutz, Schwerbehinderung, Befristung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung, Selbstständigkeit, Urlaub, Krankheit, Präventionsverfahren, Vergütung und Gratifikation (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.ä.), Abmahnungen und Zeugnis.
Unser Tätigwerden ist nicht selten auch ein Coaching der Arbeitsvertragsparteien beim Verhandeln arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Karl-Heinz Tempel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andreas Bauer
Rechtsanwalt
Speziell: Arbeitsrecht am Rande der Berufsunfähigkeit
Rechtsanwalt Karl-Heinz Tempel ist seit 2003 im Bereich Berufsunfähigkeitsrecht tätig. Hierzu zählen neben dem Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht und Krankentagegeldversicherungsrecht auch das Arbeitsrecht für Menschen am Rande der Berufsunfähigkeit.
Unser Tätigwerden umfasst die Vertretung im arbeitsrechtlichen Verfahren (außergerichtlich und gerichtlich), das Verhandeln der Abfindung, die Geltendmachung von Ansprüchen bei Kündigung, Abwicklungsvereinbarungen, Dienstwagen, die Durchsetzung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes, die Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, die Vertretung im betrieblichen Eingliederungsmanagement und im Präventionsverfahren vor dem Integrationsamt/Inklusionsamt/Integrationsfachdienst, die Klärung von Urlaub Langzeitarbeitsunfähiger und die Aufklärung über Ansprüche schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsunfähiger.
Typische Problemlage:
Ihr Arbeitgeber kündigt mit der Begründung, bei Ihnen läge Berufsunfähigkeit vor. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt aber nicht, weil angeblich lediglich vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorläge.
Wichtig: Berufsunfähigkeit stellt einen personenbedingten Kündigungsgrund dar. Es wird in einem Kündigungsschutzprozess deshalb darum gehen, dem Arbeitgeber Fehler bei der Durchführung des Kündigungsverfahrens nachzuweisen, um so einen möglichst angemessenen Abfindungsbetrag aushandeln zu können. Da der Arbeitgeber sehr viele Formalien zu beachten hat, ist die Wahrscheinlichkeit einer sozialwidrigen und damit unwirksamen Kündigung hoch.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, andernfalls ist die Kündigung regelmäßig allein wegen des Fristversäumnisses wirksam. Melden Sie sich deshalb frühzeitig bei uns.
Unsere Themen-Schwerpunkte
Abfindung
Abmahnungen
Abwicklungsvereinbarungen
Aufhebungsvertrag
Befristung
betriebliche Altersvorsorge
betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)
Dienstwagen
Diskriminierung und Gleichstellung
Elternzeit
Freistellung
Krankheit
Kündigung
Leiharbeit
Präventionsverfahren
Schwerbehinderung
Selbstständigkeit
Urlaub
Vergütung
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
Zeugnis
geringfügige Beschäftigung